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Seit dem 13. Jahrhundert ist eines der Prinzipien des englischen Zivilrechts, dass die schuldige Partei die Rechtskosten übernehmen muss, die die geschädigte Partei zur Verteidigung ihrer Rechte incurred hat. Dies gilt für Unternehmen, Einzelpersonen, Wohltätigkeitsorganisationen, Aktivisten, öffentliche Körperschaften und alle anderen.
Es gibt nur eine Gruppe, auf die diese Regel nicht zutrifft: Umweltaktivisten.
Aufgrund des Aarhus-Übereinkommens, eines obskuren Protokolls, dem wir unerklärlicherweise beigetreten sind, dürfen Umweltaktivisten Infrastrukturprojekte mit nahezu vollständiger Straflosigkeit vexatious verklagen.
Nicht überraschend nutzen viele daher gerichtliche Überprüfungen als kostenfreie Verzögerungstaktik, die Chaos in die Projektzeitpläne bringt und enorme wirtschaftliche Schäden verursacht.
Zu meinem großen Erstaunen sieht es so aus, als könnte sich dies ändern.

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